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Elternmitarbeit
Schule braucht engagierte Eltern. Sie sind als wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Familie mit dafür verantwortlich, dass Schule gelingt. Das Engagement der Eltern wird an unserer Schule sowohl von den Lehrerinnen und Lehrern als auch von der Schulleitung geschätzt. Wir Eltern werden auf vielen Ebenen an Diskussionen und Entscheidungen beteiligt: zum Einen im Rahmen der Klassen- und Schulpflegschaft, zum Anderen in zahlreichen klassenübergreifenden Eltern-AGs. Außerhalb dieser Gremien findet natürlich noch vielfältig gelebtes Elternengagement an unserer Schule statt. Das zeigt sich bei Schulfesten, Projektwochen etc.
Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern an der Gesamtschule Brühl
Haben Sie Fragen, Anregungen oder sonstige Ideen? – Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen zur Elternmitwirkung:
Zu den wichtigsten Gremien, in denen Eltern mitwirken, zählen die Klassenpflegschaften, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Darüber hinaus existieren an der Gesamtschule Eltern-AGs zu bestimmten Themen.
Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaft
Die Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Jahrgangsstufe, sofern die Schülerinnen und Schüler noch nicht volljährig sind. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Mitglieder mit beratender Stimme sind Klassenlehrerinnen und -lehrer oder Jahrgangstufenleiterinnen und -leiter und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung sowie Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren eine Vertreterin oder einen Vertreter. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertretende oder ein Stellvertreter gewählt.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft. In der Gesamtschule Brühl werden darüber hinaus 2 Beisitzerinnen oder Beisitzer in den Vorstand der Schulpflegschaft gewählt. Sie unterstützen die Arbeit des Vorstands und vergrößern das Meinungsspektrum innerhalb desselben. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Die Konferenzleitung hat die Schulleiterin, die aber nur dann ein Abstimmungsrecht hat, wenn sich für geforderte Entscheidungen keine Mehrheit findet. Die Stimme der Schulleiterin gibt dann den Ausschlag. An der Gesamtschule Brühl setzt sich die Schulkonferenz aus 6 Lehrerinnen und Lehrern, 6 Eltern- und 6 Schülervertreterinnen und -vertretern zusammen. Gegenstand der Schulkonferenz können sein:
Fachkonferenz
Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen. Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
Stadtschulpflegschaft
Die Stadtschulpflegschaft setzt sich aus jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Schulpflegschaften der Stadt Brühl zusammen. Sie können ihre Interessen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht vertreten.
Landeselternrat (LER)
Die Gesamtschule Brühl ist Mitglied im Landeselternrat der Gesamtschulen. Dies ist ein vom Ministerium für Schule und Weiterbildung anerkannter Elternverband, der die Interessen von Gesamtschuleltern in Nordrhein-Westfalen wahrnimmt.
Eltern-AGs
Orga-Team: Das Organisationsteam kümmert sich um alle Veranstaltungen, die in unserer Schule stattfinden. Eltern können jederzeit mithelfen und mitarbeiten.
Elternkiosk: Die Eltern unterhalten und bewirtschaften den über die Vormittagspause geöffneten Kiosk und kümmern sich um das Ambiente in der Mensa.
Mensa: Der Mensabeirat ist zuständig für alle Belange der Mensa, die in regelmäßigen Treffen zwischen Elternvertreter/innen, Schulleitung und Betreiber abgestimmt werden.
AG Elternzufriedenheit: Die Arbeitsgemeinschaft Elternzufriedenheit führt in einem regelmäßigen Rhythmus eine Elternerhebung durch. In einer Fragebogenaktion wird allen Eltern die Möglichkeit gegeben, Lob, Anregung und Kritik zu äußern. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in der Schulpflegschaft vorgestellt.
Verkehrsausschuss: Der Verkehrsausschuss ist für alle Fragen rund um den Straßenverkehr an unserer Schule zuständig.
LESAT : Die Arbeitsgemeinschaft LESAT (Lehrer/Eltern/Schule Arbeitsgemeinschaft Teilleistungsschwächen) vertritt, in Zusammenarbeit mit den Lehrer/innen unserer Schule, die Interessen der Schüler/innen und der Eltern, der von Teilleistungsschwächen betroffenen sind. Ansprechpartner sind:
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